Informationen

Therapiedauer

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten.  Die Anzahl der benötigten Therapiesitzungen für die psychologisch-psychotherapeutischen Behandlung variiert je nach vorhandener Problemstellung und dessen Schweregrad. Sie kann von einigen Sitzungen innerhalb einigen Monaten bis zu einer Vielzahl von Sitzungen über mehrere Jahren dauern.

Eine Psychotherapie ist meist längerfristig angelegt. Demgegenüber stellen Beratungen kurzfristige Maßnahmen dar, d.h. nicht mehr als 10 Sitzungen, bei der eine gewünschte Änderung des Verhaltens oder Erlebens in Gang gesetzt wird, aber nicht längerfristig begleitet wird.

Therapiefrequenz

Psychotherapie ist ein Prozess, der eine fortlaufende Entwicklung darstellt. Daher ist ein regelmäßiger Kontakt notwendig. Anfänglich wird meist eine wöchentliche Sitzungsfrequenz empfohlen. Mit zunehmendem Therapiefortschritt können die Sitzungsintervalle ausgedehnt werden.

Therapiekosten

Eine Therapiesitzung a 50 Minuten kostet für Selbstzahler (ohne ärztliche Anordnung) CHF 160. Im Preis sind Vor- und Nachbereitung inbegriffen. Ihre Krankenkasse und weitere Kostenträger beteiligen sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten einer Psychotherapie:

  • Psychologische Psychotherapie wird seit dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung (OKP) übernommen, sofern sie ärztlich angeordnet ist und alle Bedingungen erfüllt sind. Dazu benötige ich folgendes Formular (von Ihrem Hausarzt ausgefüllt): Anordnungsformular für Ärztinnen und Ärzte. Wie beim Hausarzt sind vom Patienten die Franchise und 10% Selbstbehalt selbst zu tragen (siehe Krankenkassenpolice). 
  • Sind die psychischen Probleme Folge eines Unfalls, übernimmt allenfalls die Unfallversicherung die Kosten einer Psychotherapie.
  • Gemäss Opferhilfegesetz gibt es auch die Möglichkeit der Übernahme von Psychotherapiekosten durch die Opferhilfe. Sie kann die Psychotherapiekosten auch bei in der Kindheit zurückliegenden Gewalttaten und sexuellem Missbrauch übernehmen, sofern Sie bei Therapiebeginn das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die Opferhilfe Beratungsstelle Ihres Kantons.